Mit dem Herzen im Ruhrgebiet
Gründen mit Plan – Klarheit, Struktur, Umsetzung
Castrop-Rauxel • Mülheim an der Ruhr
Sich selbstständig zu machen, ist für viele der größte berufliche Schritt ihres Lebens. Umso häufiger berichten uns Interessentinnen und Interessenten im ersten Gespräch von Unsicherheit – nicht, weil die Idee fehlt, sondern weil unklar ist, wie der Weg in die Selbstständigkeit konkret aussieht. Dabei geht es heute längst nicht mehr nur um klassische Neugründungen: Allein in den ersten drei Quartalen 2025 wurden in Deutschland rund 487.700 Neugründungen verzeichnet. Gleichzeitig stehen nach Schätzungen des IfM Bonn jährlich rund 38.000 Unternehmen zur Übergabe an; nach KfW-Erhebungen streben bis 2027 im Durchschnitt sogar rund 125.000 Unternehmensinhaber pro Jahr eine Nachfolgelösung an.
Genau hier setzt die LSC Unternehmensberatung an: Wir schaffen Orientierung, legen die nächsten Etappen fest und begleiten Sie persönlich durch den gesamten Gründungsprozess – von der Geschäftsidee über Geschäftsmodell, Businessplan und Planzahlen bis hin zu Finanzierung und Förderung. So wird aus Unsicherheit ein klarer Fahrplan – und aus einer Idee ein tragfähiges, finanzierbares Vorhaben.
Die LSC Unternehmensberatung begleitet Gründungen branchenoffen – vom Einzelunternehmen bis zur Übernahme. Auch AVGS-geförderte Gründungen werden professionell und nachvollziehbar begleitet.
Ihr Vorteil
Sie wissen nach dem Erstgespräch, wie es weitergeht – nachvollziehbar, geordnet und in der richtigen Reihenfolge.
In der Gründungsberatung der LSC Unternehmensberatung erhalten Sie:
ein tragfähiges Geschäftsmodell mit klarer Positionierung und Zielgruppe
einen bank- und förderfähigen Businessplan inklusive Planzahlen (Rentabilität, Kosten, Liquidität, Umsatz)
eine belastbare Finanzierungs- und Förderstrategie inklusive Fördermittel-Check und Antragsbegleitung
Geförderte Gründungsberatung – staatliche Unterstützung nutzen
Hilfe zum Weg in die Selbstständigkeit muss nicht teuer sein – im Gegenteil: Die Gründungsberatungen von LSC Unternehmensberatung können über verschiedene Programme öffentlich gefördert werden. So profitieren Gründerinnen und Gründer von hochwertiger, individueller Unterstützung – ohne dabei das eigene Budget zu belasten.

1. AVGS – Beratung mit Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Wer arbeitslos gemeldet ist oder sich aus einer Maßnahme heraus selbstständig machen möchte, kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dieser Gutschein ermöglicht ein 100 % gefördertes Einzelcoaching zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit – inkl. Businessplan, Fördermittelberatung und Strategieentwicklung.Wer arbeitslos gemeldet ist oder sich aus einer Maßnahme heraus selbstständig machen möchte, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Im Einzelcoaching vermitteln wir Ihnen die Erfolgsfaktoren für eine selbstständige Tätigkeit sowie alle kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Mit dem AVGS erhalten Sie ein 100 % gefördertes Einzelcoaching zur Vorbereitung auf Ihre Selbstständigkeit – inklusive Businessplan, Finanzierung, Strategieberatung und Fördermittel-Check. Wir arbeiten mit einem AZAV-zertifierten Bildungsinstitut zusammen. Unsere Standorte haben eine gültige Massnahmenummer. Wer bereits einen AVGS-Gutschein besitzt, kann diesen sofort bei uns einlösen und unkompliziert ohne Wartezeit starten.
Wichtig: Der AVGS ist eine Kann-Leistung und muss aktiv beantragt werden. Die LSC Unternehmensberatung unterstützt bei der Antragstellung und führt Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess – bis zur Tragfähigkeitsprüfung , dem Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.

2. Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW NRW)
– Förderung für Berufstätige
Wer aus einem Angestelltenverhältnis gründet oder bereits selbstständig ist, kann eine Förderung über das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) in Anspruch nehmen.
Wir sind von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) und der IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH vom Land Nordrhein-Westfalen geprüft und gelistet für das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) für die Förderung der Vorgründungsberatung.
Dieses Programm richtet sich an alle, die
- eine Gründung vorbereiten,
- ein bestehendes Unternehmen weiterführen möchten (Unternehmensnachfolge und -übernahme) oder
- betriebswirtschaftliche Beratung suchen.
Förderhöhe:
- 50 % Zuschuss für Gründerinnen und Gründer
(vor Anmeldung des Gewerbes) - 90 % Zuschuss für Gründungen aus dem Jobcenter
Der Antrag erfolgt über die zuständige Kammer oder Wirtschaftsförderung – LSC begleitet Sie von der Beantragung bis zum Fördermittelabruf.
Gründungsberatung muss kein großer Kostenfaktor sein – sie kann zu 100 % gefördert werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von staatlicher Unterstützung profitieren – schnell, unbürokratisch und mit maximalem Nutzen für Ihre Gründung.
Geschäftsidee und Geschäftsmodell
Die LSC Unternehmensberatung schärft Zielgruppe und Angebot, entwickelt eine passende Marketingstrategie und übersetzt die Idee in einen konkreten Umsetzungsplan – damit deutlich
wird, wie Kunden gewonnen werden und welche Maßnahmen als Nächstes anstehen.
Auch ohne konkrete Geschäftsidee erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Gründungsvorhaben – ausgerichtet an Ihren Fähigkeiten, Ihren Zielen und der tatsächlichen Marktnachfrage.
Ihr Vorteil
Sie erhalten ein durchdachtes und marktfähiges Gründungskonzept, das wirtschaftlich tragfähig aufgestellt ist.
Businessplan
Der Businessplan ist der Fahrplan in die Selbstständigkeit. Er macht das Vorhaben nachvollziehbar, wirtschaftlich prüfbar und finanzierungsfähig. Die LSC Unternehmensberatung erstellt bank- und förderfähige Businesspläne, die Banken, Förderstellen und Arbeitsagenturen überzeugen und die Umsetzung von Beginn an strukturieren.
Ihr Vorteil
Sie erhalten eine belastbare Entscheidungsgrundlage und einen Businessplan, der nicht nur auf dem Papier überzeugt, sondern auch in der Umsetzung funktioniert.
Fördermittel und Zuschüsse
Viele Gründungen lassen sich durch öffentliche Förderungen deutlich erleichtern. Die LSC Unternehmensberatung prüft, welche Programme zu Ihrer Situation passen – z. B. AVGS (Existenzgründungscoaching), BPW NRW, BAFA sowie NRW-Mikrodarlehen, Landesbürgschaften RWP und Zuschüsse wie Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder Meistergründungsprämie.
Darüber hinaus unterstützen wir bei Finanzierungen, z. B. über den KfW-Gründerkredit (StartGeld) mit einem möglichen Kreditrahmen von bis zu 200.000 €. Wir begleiten Antragstellung, Nachweise und die formale Abwicklung – geordnet und nachvollziehbar.
Ihr Vorteil
Sie müssen nicht selbst klären, welche Förderung passt oder wie der Antrag korrekt läuft – wir übernehmen Prüfung, Unterlagen und Abwicklung.
Wir beantragen für Sie:
Gründungszuschuss
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit für Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) selbstständig machen.
Er besteht aus zwei Phasen:
Gründungsförderung
Für die Dauer von 6 Monaten wird das bisherige Arbeitslosengeld weitergezahlt – zusätzlich erhalten Gründerinnen und Gründer einen Zuschuss von 300 € monatlich zur sozialen Absicherung (z. B. für Krankenversicherung).
Aufbauförderung
Nach Ablauf der 6 Monate kann der Zuschuss von 300 € monatlich für weitere 9 Monate verlängert werden – wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich fortgeführt wird.
Wichtig:
- Der Antrag muss mindestens 150 Tage vor Ende des ALG-I-Anspruchs gestellt werden.
- Der Zuschuss ist ein echter Zuschuss – kein Darlehen, keine Rückzahlung.
Der maximale Gründungszuschuss, den eine verheiratete Person mit Kindern erhalten kann, beträgt 25.100 Euro (steuerfrei und nicht rückzahlungspflichtig!)
Einstiegsgeld
Was ist das Einstiegsgeld?
Ein Förderinstrument des Jobcenters für Gründer, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (vorher Bürgergeld) beziehen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zur Grundsicherung gezahlt und soll die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erleichtern.
Einstiegsgeld – zusätzliche Unterstützung über das Jobcenter
Das Einstiegsgeld wird monatlich gezahlt und soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern. In der Regel dauert eine Förderung bis zu 6 Monate, kann jedoch auf maximal 24 Monate verlängert werden, sofern das Jobcenter dies als notwendig einstuft.
Berechnung der Höhe
Die genaue Höhe ist eine Ermessensentscheidung des Jobcenters und richtet sich nach:
- der Dauer der Arbeitslosigkeit
- der Größe der Bedarfsgemeinschaft
- der prognostizierten Einkommensentwicklung
- Möglich sind weitere Ergänzungsbeträge, z. B. für langzeitarbeitslos Gewordene oder Familien, sowie pauschale Erhöhungen – bis zu 50 % des Regelsatzes oder max. 75 % bei besonderen Personengruppen
LSC unterstützt bei der Antragstellung vom Einstiegsgeld und sorgt dafür, dass die Gründungsidee tragfähig und förderfähig präsentiert wird.
EKS Bogen
Auch hauptberuflich Selbstständige können Grundsicherung (Bürgergeld) beantragen, wenn ihre Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Bedarfsgemeinschaft (z.B. Familie) zu decken. Das liegt daran, dass das Bürgergeld eine soziale Sicherungsleistung ist, die die Existenzgrundlage von Menschen sichern soll, die hilfebedürftig sind – unabhängig davon, ob sie arbeitslos, angestellt oder selbstständig sind.
Die Idee dahinter ist, dass eine Existenzgründung oft mit Anlaufschwierigkeiten verbunden ist und es eine gewisse Zeit dauern kann, bis die Einnahmen stabil und ausreichend sind. Das Bürgergeld soll in dieser Übergangsphase eine Absicherung bieten und es Gründern ermöglichen, sich auf den Aufbau ihres Geschäfts zu konzentrieren, ohne sofort in eine finanzielle Notlage zu geraten.
Da das Einkommen von Selbstständigen variieren kann und nicht wie bei Angestellten durch eine Lohnabrechnung klar ersichtlich ist, dient der EKS-Bogen (Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) dazu, dem Jobcenter eine detaillierte Übersicht über die voraussichtlichen und später tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der selbstständigen Tätigkeit zu geben. Anhand dieser Angaben wird dann berechnet, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Es gibt in der Regel zwei Arten von EKS-Erklärungen:
Diese wird zu Beginn eines Bewilligungszeitraums (meist 6 Monate) eingereicht, um eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben zu erstellen.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss eine abschließende EKS eingereicht werden, in der die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben detailliert aufgeführt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine endgültige Berechnung und gegebenenfalls eine Nachzahlung oder Rückforderung von Leistungen.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (meist 6 Monate) muss die abschließende EKS eingereicht werden. Hier werden die tatsächlich erzielten Einnahmen und getätigten Ausgaben aufgeführt.
Das Jobcenter gleicht dann die vorläufig gezahlten Leistungen mit dem tatsächlich erzielten Einkommen ab. Dies kann zu einer Nachzahlung an den Gründer führen, wenn das Einkommen geringer war als prognostiziert, oder zu einer Rückforderung, wenn das Einkommen höher war.
LSC Unternehmensberatung unterstützt ihre Kundinnen und Kunden dabei, die Anlage EKS verständlich auszufüllen, die voraussichtlichen Einnahmen sachgerecht zu kalkulieren und alle Angaben vollständig und nachvollziehbar aufzubereiten, damit der Leistungsanspruch weiterhin besteht.
So wird der Weg in die Selbstständigkeit auch im Bürgergeldbezug sicher und transparent gestaltet.
Meistergründungsprämie
Eine Förderung für Handwerksmeister, die ein eigenes Unternehmen gründen oder einen Betrieb übernehmen. In NRW beträgt die Prämie aktuell bis zu 11.500 €. Sie muss beantragt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden – wir unterstützen Sie dabei.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Meistergründungsprämie. Wir begleiten Sie auch zur Handwerkskammer, wenn eine persönliche Vorstellung erforderlich ist.
KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen für Gründer und bestehende Unternehmen – zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln oder der Unternehmensnachfolge. Die Anträge werden über die Hausbank gestellt – Wir helfen Ihnen und bereiten Sie auf das Bankengespräch vor.
Mikrodarlehen
Ein kleines, staatlich gefördertes Darlehen für Gründerinnen mit niedrigem Kapitalbedarf – häufig bis max. 50.000 €. Ideal für Einzelunternehmer, die keine klassische Finanzierung über die Bank bekommen. Wir prüfen, ob es zu Ihnen passt. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
BPW-Beratung (Beratungsprogramm Wirtschaft NRW)
Ein Förderprogramm des Landes NRW für Gründer und kleine Unternehmen. 50% der Beratungskosten können übernommen werden. Bezieher von ALG II werden zu 90% gefördert – z. B. für eine betriebswirtschaftliche Beratung, Geschäftsmodellentwicklung oder Marketingstrategien. Wir sind zertifizierter Beratungspartner. Für das Beratungsprogramm Wirtschaft in NRW. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung, indem wir mit Ihnen gemeinsam zur Wirtschaftsförderung gehen und stellen dort Ihr Projekt vor.
Gründungsvorbereitung und Formalitäten
Rechtsformwahl, Anmeldungen, steuerliche Erfassung, Betriebsnummer, Versicherungen sowie Vorlagen für Angebote und Rechnungen: Die LSC Unternehmensberatung ordnet die relevanten Themen, klärt die nächsten Schritte und achtet darauf, dass nichts übersehen wird. So entsteht ein formal sauberer Start – mit einer klaren Abfolge.
Ihr Vorteil
Sie erhalten ein durchdachtes und marktfähiges Gründungskonzept, das wirtschaftlich tragfähig aufgestellt ist.
Rechtsformwahl & Gründungsstruktur: Beratung zu GmbH, UG, Einzelunternehmen, GbR, Partnerschaftsgesellschaft u.a. inkl. steuerlicher Vor- und Nachteile.
Anmeldungen & Genehmigungen: Unterstützung bei Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister, steuerlicher Erfassung, Handwerkskarte oder branchenspezifischen Genehmigungen.
Steuern & Buchhaltung: Einrichtung der Finanzstruktur, Auswahl einer geeigneten Buchhaltungssoftware, Organisation der Zusammenarbeit mit Steuerberatern.
Vorlagenerstellung für Rechnungen, Angeboten, Bestellungen, Mahnungen
Versicherungen & Absicherung: Beratung zu relevanten Unternehmens- und Personenversicherungen (Betriebshaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld etc.).
Bank & Geschäftskonto: Begleitung bei der Kontoeröffnung, Vorbereitung aller Bankunterlagen.
Geschäftsausstattung & Prozesse: Erstellung der ersten Angebote, Preislisten, Rechnungen sowie Vorlagen für Verträge und Geschäftsbriefe.
Behörden- & Ämterkommunikation: Wir übernehmen die Abstimmung mit Ämtern, Banken und Kammern – Sie sparen Zeit und vermeiden Fehler.
Ihr Vorteil:
Sie kämpfen sich nicht durch Fristen, Formulare und Formalitäten – wir liefern Checklisten, Vorlagen und einen verlässlichen Ablauf.
Finanzierung und Bankgespräche
Mit klarer Strategie zur erfolgreichen Kapitalbeschaffung.

Die LSC Unternehmensberatung ermittelt den Kapitalbedarf, entwickelt eine passende Finanzierungsstrategie und bereitet die Unterlagen für Banken, Förderstellen oder Wirtschaftsförderungen professionell vor. Wir begleiten Sie zum Bankgespräch und bereiten Sie fachlich sowie argumentativ auf den Termin vor.
Unsere Leistungen im Überblick
Kapitalbedarf exakt ermitteln: Wir analysieren gemeinsam, wie viel Startkapital Sie wirklich benötigen – nicht zu knapp, aber auch nicht unnötig hoch.
Individuelle Finanzierungsstrategie: Wir entwickeln einen passgenauen Finanzierungsplan, der zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Bonität und Ihren Wachstumszielen passt.
Bankfähige Unterlagen: Professionelle Erstellung aller relevanten Dokumente – Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan, Investitionsplan – in einer Form, wie Banken sie sehen wollen.
Optimierung Ihrer Chancen: Wir prüfen Ihre Kennzahlen, verbessern die Argumentation und erhöhen so die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage deutlich.
Begleitung zu Terminen: Auf Wunsch begleiten wir Sie persönlich zu Gesprächen mit Banken, Sparkassen, Wirtschaftsförderungen oder Investoren – als Ihr erfahrener Partner an Ihrer Seite.
Beste Kontakte: Profitieren Sie von unserem tragfähigen Netzwerk zu regionalen Sparkassen, Volksbanken, Förderbanken, privaten Kapitalgebern und Investoren.
Ihr Vorteil:
Sie müssen Ihren Kapitalbedarf nicht selbst ableiten – wir ermitteln ihn gemeinsam mit Ihnen, strukturieren die Finanzierung und begleiten Sie persönlich ins Bankgespräch.
Begleitung nach der Gründung
Die Gründung ist der Startpunkt – danach entstehen in der Praxis oft weitere Fragen. Die LSC Unternehmensberatung bleibt daher auch nach dem Start gern an Ihrer Seite: Bei Fragen, Unsicherheiten oder kurzen Abstimmungen helfen wir unkompliziert, damit Entscheidungen nicht liegen bleiben und der Alltag gut funktioniert.
Bei größeren Folgeprojekten – etwa einer Erweiterungsfinanzierung oder der Erstellung eines neuen Businessplans – wird eine neue Beratung vereinbart.
Ihr Vorteil
Sie müssen Fragen nach der Gründung nicht allein lösen – wir bleiben erreichbar und geben zeitnah Orientierung.
Unser Netzwerk – Ihr Startvorteil
Die LSC Unternehmensberatung bindet Kundinnen und Kunden in ein gewachsenes Netzwerk aus Unternehmern, Dienstleistern und Finanzierungspartnern ein. Wo es fachlich und branchenbezogen passt, stellen wir gezielt passende Kontakte her – schnell, verlässlich und ohne langes Suchen.
Ihr Vorteil:
Sie starten nicht bei null, sondern mit direkten Empfehlungen und passenden Kontakten.
